Häufig wird die Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Wir finden es für Sie heraus.
Sogenannte Anfangsunterlagen, z. B. die Anamnese, die Abdrücke beider Kiefer und aktuelle Röntgenbilder und deren Auswertung führen zu einem sog. Behandlungsplan,
der als ein Fahrplan für die Behandlung zu sehen ist und in einem Folgetermin mit dem Patienten oder der Patientin besprochen wird.
Spätestens wenn ein Behandlungsplan von der Krankenkasse genehmigt wurde, klärt
sich die Frage der Behandlungskosten. Eine Überweisung durch Ihren Zahnarzt für eine Behandlung beim Kieferorthopäden ist übrigens allgemein nicht notwendig.
Fachzahnarzt
Moritz Schildberg-Schroth
Langberger Weg 4
24941 Flensburg
Telefon +49 (0)461 88 99 84 80
Fax +49 (0)461 88 99 84 88
Öffnungszeiten ab Mai 2022
Montag | 9.00 – 12.00 Uhr |
13.00 – 18.00 Uhr | |
Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr |
13.00 – 18.00 Uhr | |
Mittwoch | 9.00 – 12.00 Uhr |
13.00 – 18.00 Uhr | |
Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr |
13.00 – 18.00 Uhr | |
Freitag | nach Vereinbarung |